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Fetahi Bau und Planung

Garage: Baugenehmigung und Verfahrensfreiheit in BW.

Für Garagen sind Verfahrensfreiheit und Grenzbebauung getrennt zu betrachten. Wir sichten Maße, Standort, Bebauungsplan und Abstandsflächen und besprechen den möglichen Verfahrensweg.

Verfahrensfreiheit und Grenzbebauung sind zwei getrennte Fragen

Nach Anhang 1 zu § 50 LBO BW können Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Innenbereich bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei sein. Davon getrennt regelt § 6 LBO BW, unter welchen Voraussetzungen Garagen in Abstandsflächen beziehungsweise ohne eigene Abstandsflächen zulässig sein können; dort sind unter anderem eine Wandhöhe bis 3 m und eine Wandfläche bis 25 m² genannt.

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss Bebauungsplan, örtliche Satzungen, Abstandsflächen und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben einhalten. Deshalb lässt sich aus Grundfläche oder Grenzlage allein keine abschließende Aussage ableiten.

Wann ist eine Baugenehmigung für die Garage nötig?

SituationBewertung
Innenbereich, bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m mittlere WandhöheVerfahrensfreiheit nach § 50 LBO BW kann in Betracht kommen
Außenbereich oder Überschreitung der 50-m²-/3-m-GrenzenNicht von dieser Verfahrensfreiheit erfasst; Verfahrensweg klären
Grenzlage, Wandhöhe bis 3 m und Wandfläche bis 25 m²Abstandsflächenprivileg nach § 6 LBO BW kann in Betracht kommen
Bebauungsplan oder örtliche Satzung mit besonderen FestsetzungenVorgaben gelten auch bei Verfahrensfreiheit
Garage mit weiterer Nutzung, besonderer Konstruktion oder HanglageProjektbezogene Prüfung erforderlich

Abstand zur Nachbargrenze bei freistehenden Garagen

Außerhalb der Sonderregelungen bestimmen sich Abstandsflächen nach § 5 LBO BW. Allgemein beträgt ihre Tiefe 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m; bei Wänden bis 5 m Breite nennt das Gesetz mindestens 2 m, für bestimmte Gebiete gelten weitere Faktoren. Welche Regel im konkreten Fall greift, hängt von Lage und Ausführung ab.

Garage planen: Vorprüfung anfragen

Grundstücksgrenzen, geplante Garagen-Maße, vorhandene Bebauung und Bebauungsplan — mit diesen Angaben können wir die Ausgangslage einordnen und offene Punkte benennen.

Was wir liefern

Wenn für Ihre Garage ein Verfahren erforderlich ist, stimmen wir den benötigten Leistungsumfang ab. Je nach Vorhaben bereiten wir maßstäbliche Zeichnungen, Baubeschreibung und weitere vereinbarte Unterlagen vor und unterstützen im beauftragten Umfang bei Rückfragen.

Kostenrahmen: Behördengebühr ca. 100–300 €, Antragsvorbereitung ca. 400–800 €, Lageplan ggf. 200–400 €. Insgesamt typisch 700–1 500 €.

Zum Gesamtüberblick: Baugenehmigung für kleinere Bauvorhaben in BW. Wenn Sie den Carport statt der Garage in Betracht ziehen: Carport-Baugenehmigung.

Welche Flächengrenze gilt für verfahrensfreie Garagen?

Nach Anhang 1 zu § 50 LBO BW können Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Innenbereich bis 50 m² Grundfläche und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei sein. Die Flächengrenze bezieht sich auf das gesamte Vorhaben. Bebauungsplan, örtliche Satzungen, Abstandsflächen und weitere Vorgaben gelten trotzdem.

Kann ich eine bestehende Garage ohne weiteres erweitern?

Eine Erweiterung gilt baurechtlich als neues Vorhaben. Sie müssen prüfen, ob die erweiterte Garage noch verfahrensfrei ist oder ob ein Antrag nötig wird. Wir klären das in der Vorprüfung.

Was ist mit einer Carport-Garage-Kombination?

Bei einer baulich zusammenhängenden Kombination ist die Gesamtanlage zu betrachten. Ob die Verfahrensfreiheit bis 50 m² greift oder ein Verfahren erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausführung und den weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben ab. Mehr dazu: Carport-Baugenehmigung.

Muss ich den Nachbarn beim Bau einer Grenzgarage informieren?

Im förmlichen Bauantragsverfahren werden Nachbarn beteiligt. Bei verfahrensfreien Vorhaben gibt es keine gesetzliche Benachrichtigungspflicht — aber nachbarschaftliche Kommunikation ist aus praktischen Gründen empfehlenswert, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Kann ich eine Garage für Wohnzwecke nutzen?

Nein — eine als Garage genehmigte Konstruktion darf nicht ohne Weiteres als Wohnraum genutzt werden. Das wäre eine Nutzungsänderung, die einen eigenen Antrag erfordert. Die Anforderungen an Aufenthaltsräume (Belichtung, Lüftung, Wärmeschutz) müssen dann ebenfalls erfüllt sein. Mehr dazu im Ratgeber: Nutzungsänderung beantragen.

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