Anbau planen: Schritte vom Entwurf bis zur Genehmigung.
Ein Anbau an ein bestehendes Wohngebäude ist eines der komplexesten Bauvorhaben im privaten Bereich. Dieser Artikel beschreibt die Phasen, erklärt was wir leisten können — und wo die Grenzen unserer Leistung liegen.
Kurz beantwortet: Ein Anbau beginnt mit der Vorprüfung: Bebauungsplan (GRZ), Abstandsflächen und gegebenenfalls Denkmalschutz. Erst dann folgen Entwurf und Antragsvorbereitung. Welche Fachpersonen und Nachweise benötigt werden, klären wir projektbezogen.
Phase 1: Vorprüfung: bevor ein Strich gezeichnet wird
Bevor in irgendeinen Entwurf investiert wird, steht die Frage: Ist der geplante Anbau überhaupt genehmigungsfähig? Die entscheidenden Faktoren sind:
- Bebauungsplan oder § 34 BauGB: Wie viel der Grundstücksfläche ist bereits überbaut? Gibt es eine Grundflächenzahl (GRZ), die die weitere Bebauung einschränkt?
- Abstandsflächen: Wie nah liegt das Bestandsgebäude an der Grundstücksgrenze? Ein Anbau verändert die Abstandsflächen.
- Denkmalschutz: Liegt das Gebäude oder das Grundstück in einem Denkmalbereich?
- Grundstücksgeometrie: Ist genug Platz für den Anbau ohne Einschränkung der Abstandsflächen?
Im kostenfreien Erstgespräch geben wir auf Basis der vorliegenden Grundstücksdaten und des Bebauungsplans eine unverbindliche Ersteinschätzung. Eine vollständige rechtliche oder technische Prüfung ist darin nicht enthalten.
Phase 2: Entwurf
Ist die grundsätzliche Machbarkeit geklärt, folgt der Entwurf. Bei Wohnraumanbauten oder Eingriffen in den Bestand können eine bauvorlageberechtigte Person und zusätzliche Nachweise zu Statik, Brand- oder Wärmeschutz erforderlich sein. Maßgeblich sind das konkrete Vorhaben und der gewählte Verfahrensweg.
Welche Planungsleistungen wir übernehmen können und welche qualifizierten Fachpersonen zusätzlich einzubinden sind, wird vor der Beauftragung transparent festgelegt.
Phase 3: Antragsvorbereitung
Für einen Bauantrag können unter anderem Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung und fachbezogene Nachweise erforderlich sein. Welche Unterlagen wir vorbereiten und wer sie verantwortlich unterzeichnet, wird projektbezogen festgelegt.
Anbau besprechen: Vorprüfung anfragen
Wir schauen uns Ihre Grundstückssituation an und sagen Ihnen, was möglich ist und was der nächste sinnvolle Schritt ist.
Phase 4: Ausführung
Die Bauausführung übernehmen spezialisierte Handwerksbetriebe. Wir koordinieren auf Wunsch die Außenanlagen rund um den Anbau — Terrassenfläche, Einfahrt, Bepflanzung. Für die Rohbauleistung (Maurer, Zimmermann, Dachdecker) vermitteln wir an verlässliche Fachbetriebe in der Region.
Wann ist eine bauvorlageberechtigte Fachperson erforderlich?
Grundregel: Sobald durch das Vorhaben Aufenthaltsraum entsteht — also Räume, die dauerhaft zum Wohnen, Schlafen, Arbeiten oder Aufhalten von Menschen bestimmt sind — ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser Pflicht. Das gilt auch dann, wenn das Vorhaben klein erscheint. Ausnahmen gibt es nur in sehr engen Grenzen.
Welche bauvorlageberechtigte Person und welche Fachplaner benötigt werden, wird für das konkrete Vorhaben geklärt und vor der Beauftragung transparent benannt.
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Kann ich einen kleinen Anbau ohne Architekt bauen?
Ob für einen kleinen Anbau eine bauvorlageberechtigte Person oder weitere Fachplaner erforderlich sind, hängt von Art, Umfang, Nutzung, Eingriffen in den Bestand und dem konkreten Verfahren ab. Zuständigkeiten und Unterschriften werden deshalb projektbezogen geklärt.
Wie lange dauert ein Anbau-Bauantrag?
Die Behörde hat in BW maximal 3 Monate Bearbeitungszeit. Realistisch sind 6–12 Wochen. Hinzu kommt die Planungszeit (4–8 Wochen bei einem Architektenentwurf). Insgesamt sollten Sie zwischen Beschluss und Baubeginn mindestens 4–6 Monate einplanen.
Was kostet ein Anbau-Bauantrag?
Die Behördengebühr richtet sich nach dem Bauwert. Bei einem Anbau mit 20–30 m² Wohnfläche sind das typischerweise 300–800 €. Die Architektenleistung für Entwurf und Antrag kostet je nach Umfang 2 000–6 000 € und mehr. Unsere Leistungen (Bestandsaufnahme, Koordination, Außenanlagen) kommen separat dazu.
Brauche ich für einen Wintergarten als Anbau eine Baugenehmigung?
Ja. Ein Wintergarten als beheizter Aufenthaltsraum ist in BW genehmigungspflichtig. Mehr dazu: Wintergarten Baugenehmigung.