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Fetahi Bau und Planung

Dachausbau Baugenehmigung wann wird es relevant?

Viele Hauseigentümer möchten ihren Dachboden ausbauen. Ob dabei eine Baugenehmigung nötig ist, hängt von mehreren Faktoren ab — und ist in vielen Fällen unvermeidlich.

Kurz beantwortet: Ein Dachausbau ist in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig, sobald Wohnraum entsteht — das ist eine Nutzungsänderung nach LBO BW. Reine Lagernutzung bleibt verfahrensfrei. Jeder bauliche Eingriff ins Dach (Gauben, Dachflächenfenster) erfordert zusätzlich einen Bauantrag.

Stand: 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die typischen Genehmigungsfragen beim Dachausbau in Baden-Württemberg. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Vorprüfung.

Wann ist ein Dachausbau genehmigungspflichtig?

Der entscheidende baurechtliche Begriff ist die Nutzungsänderung. Ein bisher nicht als Aufenthaltsraum genutzter Dachboden (Lager, Kriechkeller, ungenutzter Speicher) wird durch den Ausbau zu Wohnraum — das ist eine Nutzungsänderung und damit in Baden-Württemberg grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Selbst wenn rein baulich wenig verändert wird (keine Gauben, keine Dachflächenfenster, nur Dämmung und Innenausbau), bleibt die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, weil Wohnräume bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen müssen: Mindestfensterfläche, Raumhöhe, Wärmeschutz nach GEG, ggf. zweiter Rettungsweg.

Die drei Szenarien beim Dachausbau

Szenario 1 — Reine Dämmung und Lagernutzung bleibt: Wenn der Dachboden weiterhin nur als Lager genutzt wird und keine Aufenthaltsnutzung entsteht, ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Aber: Sobald auch nur ein Raum als Schlaf- oder Arbeitszimmer genutzt werden soll, ändert sich das.

Szenario 2 — Innenausbau ohne Dachveränderung: Wohnraumausbau im bestehenden Dachraum ohne bauliche Eingriffe in das Dach selbst. Genehmigungspflichtig wegen Nutzungsänderung. Statische Prüfung der bestehenden Deckenkonstruktion oft notwendig.

Szenario 3 — Mit Gauben oder Dachflächenfenstern: Jeder bauliche Eingriff in die Dachkonstruktion ist genehmigungspflichtig. Hinzu kommen statische Anforderungen, da die Dachkonstruktion durch Gauben geschwächt wird.

Was muss in den Antrag?

Für einen Dachausbau mit Nutzungsänderung zu Wohnraum sind typischerweise folgende Unterlagen notwendig:

  • Grundriss des Dachgeschosses (Bestand und Planung)
  • Ansichten und Schnitt (bei Gauben auch die Dachansicht)
  • Nachweis der Raumhöhen (mind. 2,20 m auf mindestens der Hälfte der Nutzfläche)
  • Nachweis der Belichtung (Fensterfläche mindestens 1/8 der Bodenfläche)
  • Nachweis des zweiten Rettungswegs (Treppe oder über Fenster)
  • Energetischer Nachweis nach GEG (Wärmeschutz Dach und Wände)
  • Bei baulichen Eingriffen: statischer Nachweis

Dachausbau vorbereiten: Erstgespräch anfragen

Wir klären in einem Erstgespräch, ob und wie Ihr Dachausbau genehmigungsfähig ist, und vermitteln bei Bedarf bauvorlageberechtigte Partner.

Welche Fachleute brauchen Sie?

Ein Dachausbau mit Entstehung von Wohnraum ist ein komplexes Vorhaben. In Baden-Württemberg ist dafür ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (eingetragener Architekt oder Bauingenieur) erforderlich — der Bauherr oder ein nicht bauvorlageberechtigter Planer darf den Antrag nicht eigenständig einreichen.

  • Architekt oder Bauingenieur (Bauvorlageberechtigung): Pflicht für den Bauantrag. Erstellt Entwurf, Antrag und trägt die Verantwortung für die Planungsunterlagen.
  • Statiker: Bei baulichen Eingriffen in das Dach und bei Gauben. Prüft, ob die bestehende Tragstruktur die neue Nutzungslast trägt.
  • Energieberater: Für den energetischen Nachweis nach GEG.
  • Dachdecker / Zimmermann: Für die Ausführung der Dacharbeiten.

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Als bauvorlageberechtigter Planungsbetrieb übernehmen wir die Planung und Einreichung für Dachausbauten vollständig — von der Vorprüfung über die Entwurfsplanung bis zur Behördenkommunikation. Mehr zur Bauplanung & Genehmigung.

Brauche ich eine Baugenehmigung, wenn ich den Dachboden nur dämme?

Wenn der Dachboden ausschließlich als Lager genutzt bleibt und keine Aufenthaltsnutzung entsteht, ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig. Sobald auch nur ein Raum dauerhaft bewohnt oder als Arbeitszimmer genutzt wird, ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.

Kann ich einen Dachausbau ohne Genehmigung rückgängig machen?

Ein ohne Genehmigung ausgebauter Dachboden kann von der Behörde als Schwarzbau behandelt werden. In einem solchen Fall kann ein Rückbau angeordnet werden. Bei einem späteren Hausverkauf muss die Situation gegenüber dem Käufer offengelegt werden, was den Wert beeinflussen kann.

Wie viel Kopfhöhe brauche ich im Dachgeschoss?

Für Aufenthaltsräume fordert die LBO BW eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 m auf mindestens der halben Nutzfläche. In Dachgeschossen mit schrägen Decken ist das eine wichtige Planungsgröße. Räume, die diese Höhe nicht erreichen, können nicht als Aufenthaltsräume genehmigt werden.

Was kostet ein Dachausbau baurechtlich?

Behördengebühr je nach Bauwert: ca. 300–800 €. Architektenhonorar für Entwurf und Antrag: ca. 3 000–8 000 € und mehr. Statik: ca. 500–2 000 €. Das sind nur die Planungskosten — die Baukosten selbst (Dachausbau, Dämmung, Innenausbau) kommen separat.

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