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Fetahi Bau und Planung

Was kostet ein Carport-Bauantrag?

Drei Posten, ein Korridor — und ein paar typische Stolperfallen. So setzen sich die Kosten in Baden-Württemberg zusammen.

Kurz beantwortet: Ein Carport-Bauantrag in Baden-Württemberg kostet insgesamt 700–1.700 € — aufgeteilt in Behördengebühr (100–300 €), Antragsvorbereitung (400–900 €) und amtlichen Lageplan (200–500 €, falls noch nicht vorhanden). Bei einfachen Standardfällen liegt der Aufwand näher an der unteren Grenze.

Stand: 2026. Alle Preisangaben sind unverbindliche Erfahrungswerte aus dem Raum Esslingen und Nürtingen. Ein konkretes Angebot ist erst nach Prüfung des Vorhabens und des vereinbarten Leistungsumfangs möglich; Behörden- und Fremdkosten werden von den jeweiligen Stellen festgelegt.

Die kurze Antwort

Für einen typischen Carport-Bauantrag in Baden-Württemberg liegt der Gesamtaufwand zwischen 700 € und 1 700 €. Dieser Korridor enthält alle drei Hauptposten: Behördengebühr, Antragsvorbereitung und Lageplan. Bei sehr einfachen Fällen kann es darunter liegen, bei komplexen Situationen (Bebauungsplan-Probleme, Statik, Sondersituationen) darüber.

Die drei Kostenposten im Detail

1. Behördengebühr: 100 bis 300 €

Die Gebühr richtet sich nach dem sogenannten Bauwert (geschätzter Wert des Vorhabens) und der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Für einen Standard-Carport liegt sie meist in folgendem Rahmen:

  • Einfacher Holz-Carport, Bauwert 4 000–8 000 €: ca. 100–180 €
  • Carport mit Geräteraum, Bauwert 10 000–15 000 €: ca. 180–280 €
  • Aufwendiger Carport mit Sonderausstattung, höherer Bauwert: ab 250 € aufwärts

Diese Gebühr zahlen Sie direkt an die Baurechtsbehörde — sie ist kein Bestandteil unserer Leistung.

2. Antragsvorbereitung (Skizze, Unterlagen, Begleitung): 400 bis 900 €

Das ist der Posten, bei dem die größten Unterschiede zwischen Anbietern auftauchen. Was alles dazugehört:

  • Vorprüfung: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Verfahrensfreiheit prüfen.
  • Carport-Skizze: Grundriss, Ansicht, Schnitt — maßstäblich, bemaßt.
  • Lageplan-Eintrag: Position des Carports auf dem Grundstück.
  • Baubeschreibung: Material, Höhen, Flächen, Dachform.
  • Antragsformular ausgefüllt mit allen Anlagen.
  • Begleitung der Rückfragen mit der Behörde.

Bei einem Standard-Vorhaben mit klarer Lage liegen wir bei rund 500 €. Bei komplexen Situationen — etwa Carport an der Grundstücksgrenze mit Abstandsflächenproblem oder Carport in einem strengen Bebauungsplangebiet — bewegen wir uns Richtung 900 €. Vor Auftragsannahme bekommen Sie einen festen Preis.

3. Amtlicher Lageplan: 200 bis 500 € (falls erforderlich)

Für viele Carport-Anträge wird ein amtlicher Lageplan vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur verlangt. Dieser Posten ist häufig der überraschendste:

  • Liegt ein aktueller Lageplan vom Hausbau vor? Dann ist meist eine Aktualisierung ausreichend (ca. 150–250 €).
  • Muss ein vollständig neuer Lageplan erstellt werden? Dann eher 300–500 €.
  • Manche Gemeinden akzeptieren einen einfachen Lageplan ohne Vermessungsbüro — das spart diesen Posten komplett.

Wir klären in der Vorprüfung, was Ihre konkrete Gemeinde verlangt.

Konkreten Preis für Ihren Antrag erhalten

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung des geplanten Carports und Ihre Adresse — wir geben am Telefon einen ersten realistischen Korridor.

Drei typische Beispielrechnungen

Beispiel 1: Einfacher Holz-Carport, ländliche Gemeinde

  • Behördengebühr: 130 €
  • Antragsvorbereitung: 480 €
  • Vorhandener Lageplan, nur Aktualisierung: 180 €
  • Summe: ca. 790 €

Beispiel 2: Doppelcarport mit Geräteraum, Standardgrundstück

  • Behördengebühr: 220 €
  • Antragsvorbereitung: 650 €
  • Amtlicher Lageplan, vollständig neu: 380 €
  • Summe: ca. 1 250 €

Beispiel 3: Carport an der Grundstücksgrenze, Bebauungsplangebiet

  • Behördengebühr: 260 €
  • Antragsvorbereitung mit erweiterter Abstandsprüfung: 850 €
  • Amtlicher Lageplan: 420 €
  • Summe: ca. 1 530 €

Was den Preis stark beeinflusst

  1. Lage des Carports. Direkt an der Grenze ist deutlich aufwendiger als mittig auf dem Grundstück.
  2. Bebauungsplangebiet ja oder nein. Bebauungspläne erzeugen Mehraufwand in der Prüfung.
  3. Größe und Höhe. Bei Überschreiten der Verfahrensfreiheits-Grenzen (30 m²/3 m) wird der Antrag aufwendiger.
  4. Vorhandene Unterlagen. Ein aktueller Lageplan spart hunderte Euro.
  5. Statik. Bei größeren Spannweiten oder besonderen Schneelastzonen kommt eine Statiker-Leistung dazu (zusätzlich 200–500 €).

Was Sie nicht im Voraus zahlen sollten

Vorsicht bei Pauschalangeboten von 199 € oder ähnlich niedrigen Beträgen. Solche Preise enthalten meist nur die formale Antragsausfüllung — ohne Vorprüfung, ohne Skizze, ohne Lageplan, ohne Begleitung. Wenn der Antrag dann abgelehnt wird, war das Geld weg. Eine seriöse Antragsvorbereitung beginnt mit der Vorprüfung — und die ist bei uns immer kostenlos.

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Häufige Fragen

Kann ich den Antrag selbst stellen, ohne Hilfe?

Grundsätzlich ja — in Baden-Württemberg ist für Carports keine zwingende Bauvorlageberechtigung erforderlich. Die meisten Bauherren scheitern aber nicht an der Formularausfüllung, sondern an der bauplanrechtlichen Vorprüfung und der maßstäblichen Skizze. Wer beides selbst beherrscht, spart Geld. Wer nicht, riskiert eine Ablehnung — und damit verlorene Zeit.

Wie lange dauert es, bis der Antrag fertig ist?

Vom Auftrag bis zur Einreichung rechnen wir mit 1–2 Wochen. Die Behörde selbst braucht dann üblicherweise 6–12 Wochen für die Bearbeitung.

Sind die Kosten erstattungsfähig oder steuerlich absetzbar?

Für privat genutzte Carports in der Regel nicht direkt absetzbar. Wenn der Carport zu einem vermieteten Gebäude oder zu einer gewerblichen Immobilie gehört, sind die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben relevant — sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Die Behördengebühr ist meist trotzdem fällig. Die Antragsvorbereitung ist es bei uns ebenfalls — wir machen aber vor dem Antrag eine kostenlose Vorprüfung, damit eine Ablehnung möglichst nicht passiert.

Können wir mit dem Bau beginnen, bevor die Genehmigung da ist?

Nein. In Baden-Württemberg darf erst nach der Genehmigung (oder bei verfahrensfreien Vorhaben überhaupt) gebaut werden. Wer früher beginnt, riskiert eine kostenpflichtige Rückbauanordnung.

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