Einfamilienhaus
Vereinfachtes Verfahren oder Kenntnisgabeverfahren? Unterlagen, GRZ/GFZ-Nachweis und Bebauungsplan-Prüfung — vollständig aus einer Hand.
Zur DetailseiteCarport, Terrassenüberdachung, Wintergarten, Gartenhaus, Garage — viele dieser Vorhaben brauchen in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Antrag bis zur Entscheidung.
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) listet in § 50 Vorhaben auf, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen — sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen kleine Carports bis 30 m² Grundfläche, Gartenhäuser bis 40 m³ Rauminhalt ohne Aufenthaltsraum und ähnliche Nebengebäude.
In der Praxis ist die Verfahrensfreiheit enger als viele annehmen. Sie gilt nur, wenn gleichzeitig mehrere Bedingungen erfüllt sind: Abstandsflächen eingehalten, kein Bebauungsplan mit abweichenden Festsetzungen, keine Nähe zu Gewässern oder Schutzgebieten, und das Vorhaben darf nicht zur Aufenthaltsnutzung dienen. Wer einen Punkt übersieht, baut ohne Genehmigung — und das kann bei einem späteren Verkauf oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten teuer werden.
Wintergärten als beheizter Aufenthaltsraum und Terrassenüberdachungen in den meisten Ausführungen fallen fast immer unter die Genehmigungspflicht. Garagen, sofern sie größer als die Grenzgaragen-Regelung sind, ebenfalls. Im kostenfreien Erstgespräch geben wir eine unverbindliche Ersteinschätzung zur möglichen Einordnung. Eine vollständige rechtliche oder technische Prüfung ist darin nicht enthalten.
Sechs Schwerpunkte — für jeden gibt es eine eigene Detailseite mit Ablauf, Kosten und den typischen Fragen.
Vereinfachtes Verfahren oder Kenntnisgabeverfahren? Unterlagen, GRZ/GFZ-Nachweis und Bebauungsplan-Prüfung — vollständig aus einer Hand.
Zur DetailseiteVerfahrensfreiheit bis 30 m², Abstandsflächen, typischer Ablauf. In der Praxis meist genehmigungspflichtig.
Zur DetailseiteWann ist eine Terrassenüberdachung in BW verfahrensfrei — und warum ist sie es meistens nicht?
Zur DetailseiteBeheizter Wintergarten ist fast immer genehmigungspflichtig. Ablauf, energetische Anforderungen, Kosten.
Zur DetailseiteBis 40 m³ Rauminhalt ohne Aufenthaltsraum verfahrensfrei — aber mit Einschränkungen. Was gilt wann?
Zur DetailseiteGrenzgaragen bis 30 m² haben Sonderregeln. Was gilt für größere Garagen und bei Grenznähe?
Zur DetailseiteWir schauen uns Ihr Vorhaben an und sagen Ihnen im Erstgespräch, ob und wie ein Antrag sinnvoll ist. Ohne Verpflichtung.
Wir bereiten die technischen Unterlagen vor, die eine Baurechtsbehörde in Baden-Württemberg für einen vollständigen Antrag benötigt: maßstäbliche Skizze (Grundriss, Ansicht, Schnitt), Lageplan, Baubeschreibung und das ausgefüllte Antragsformular. Bei Bedarf koordinieren wir die Einholung eines amtlichen Lageplans vom Vermessungsamt.
Wir begleiten auch die Kommunikation mit der Behörde nach Einreichung — Rückfragen, Ergänzungswünsche, Änderungsanforderungen. Das ist der Teil, der in der Praxis die meiste Zeit kostet und für den viele Bauherren keinen verlässlichen Ansprechpartner haben.
Zur vertiefenden Planung und zur Bauvoranfrage vor dem eigentlichen Antrag: Bauvoranfrage in BW — Machbarkeit vorab klären. Wenn Sie einen Grundriss oder eine Bauzeichnung benötigen: Grundriss und Bauzeichnung erstellen lassen.
Die Behördengebühr richtet sich nach dem Bauwert des Vorhabens. Für einen Carport oder ein Gartenhaus liegen die Gebühren erfahrungsgemäß zwischen 100 und 400 €. Dazu kommen die Kosten für die Antragsvorbereitung (400–1 200 €, je nach Vorhaben) und ggf. ein amtlicher Lageplan vom Vermessungsbüro (200–500 €). Alle Beträge sind unverbindliche Erfahrungswerte; die tatsächlichen Kosten ergeben sich erst aus dem konkreten Vorhaben und den Gebühren der zuständigen Stellen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verfahren, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Auslastung der zuständigen Behörde ab. 6–12 Wochen sind ein unverbindlicher Erfahrungswert, keine zugesicherte Behördenfrist. Gesetzliche Fristen und mögliche Verlängerungen prüfen wir für den konkreten Einzelfall.
Ob ein Bauherr Unterlagen selbst einreichen darf oder eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich ist, hängt vom konkreten Vorhaben und den Anforderungen der zuständigen Behörde ab. Bei größeren Vorhaben, insbesondere wenn Wohnraum entsteht, ist regelmäßig eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich. Wir klären den möglichen Einreichungsweg vorab und binden bei Bedarf qualifizierte Partner ein.
Im LBO-Sprachgebrauch sind verfahrensfreie Vorhaben solche, die zwar materiell dem Baurecht entsprechen müssen, aber kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie sind nicht von Abstandsflächen befreit und müssen alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten — sie brauchen nur keinen Antrag. Baugenehmigungsfrei ist ein umgangssprachlicher Begriff, der dasselbe meint.
Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Baugenehmigung ist formell illegal. Die Behörde kann einen Rückbau anordnen. Bei einem späteren Grundstücksverkauf oder bei der Wohngebäudeversicherung kann das zu Problemen führen. In Zweifelsfällen ist eine Bauvoranfrage oder eine Vorprüfung durch uns der risikoärmere Weg.