Regional tätig in Nürtingen, Esslingen, Wendlingen und Umgebung
Fetahi Bau und Planung

Baugenehmigung für das Einfamilienhaus in Baden-Württemberg.

Vom Vorentwurf bis zu den abgestimmten Bauvorlagen: Wir strukturieren die Planung, klären den vorgesehenen Verfahrensweg und koordinieren die nächsten Schritte für Ihr Einfamilienhaus im Raum Nürtingen, Esslingen und Umgebung.

Das vereinfachte Verfahren in BW: Was bedeutet das für Sie?

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 ist nach § 52 LBO BW neben dem Kenntnisgabeverfahren nur das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren eröffnet. Die Behörde prüft dabei einen gesetzlich begrenzten Katalog; auch nicht geprüfte Anforderungen müssen vom Vorhaben eingehalten werden.

Vereinfacht bedeutet deshalb nicht automatisch unkompliziert. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen für den vorgesehenen Verfahrensweg benötigt werden, und stimmen Leistungsumfang sowie Verantwortlichkeiten vor der Beauftragung transparent ab.

Wann kommt das Kenntnisgabeverfahren in Betracht?

Das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW kann unter anderem für Wohngebäude genutzt werden, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt, außerhalb einer Veränderungssperre liegt und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, wird anhand der konkreten Planungsgrundlagen geklärt. Die verbindliche verfahrensrechtliche Behandlung liegt bei der zuständigen Baurechtsbehörde.

Was wir für Ihren EFH-Bauantrag übernehmen

  • Sichtung des Bebauungsplans: GRZ, GFZ, Grundfläche, Dachform, Wandhöhen und Baulinien — welche Vorgaben gelten und welche Punkte sind offen?
  • Vorentwurf mit Grundrisskonzept und ersten Ansichten, abgestimmt auf Ihr Raumprogramm und den Bebauungsplan.
  • Entwurfsplanung: maßstäbliche Grundrisse, Ansichten, Schnitte und weitere projektbezogen vereinbarte Bauzeichnungen.
  • Baubeschreibung mit Materialangaben, Dachneigung, Wandaufbau, Heizungsart.
  • Abstandsflächennachweis grafisch und rechnerisch.
  • GRZ/GFZ-Berechnung und Wohnflächenberechnung.
  • Koordination des amtlichen Lageplans mit dem Vermessungsbüro (Kosten für den Lageplan gesondert).
  • Einreichung und Rückfragen: Zuständigkeiten werden vorab vereinbart; nach Einreichung unterstützen wir im beauftragten Umfang bei Rückfragen und Ergänzungen.

Kostenloses Orientierungsgespräch

Wir sichten die grundlegenden Angaben zu Grundstück und Vorhaben und besprechen offene Punkte sowie sinnvolle nächste Schritte. Eine vollständige Prüfung oder Genehmigungszusage ist damit nicht verbunden.

Was kostet die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten setzen sich aus drei Positionen zusammen:

  • Behördengebühren: abhängig von Bauwert, Verfahren und der Gebührenregelung der zuständigen Stelle.
  • Lageplan und weitere Fremdleistungen: werden vom jeweiligen Fachbüro projektbezogen angeboten und gesondert ausgewiesen.
  • Planungsleistungen: abhängig von Umfang und Komplexität; nach dem Vorgespräch erhalten Sie ein Angebot für den konkret vereinbarten Leistungsumfang.

Planung + Außenanlage aus einer Hand

Wir verbinden die Gebäudeplanung mit handwerklichem Wissen aus dem Garten- und Landschaftsbau. Einfahrt, Terrassierung, Stützmauern, Bepflanzung und Pflasterung können dadurch frühzeitig mitgedacht und als gesonderte Leistungen abgestimmt werden.

Einsatzgebiet

Wir begleiten Einfamilienhaus-Bauanträge im Raum Nürtingen, Esslingen, Wendlingen, Kirchheim unter Teck, Köngen, Filderstadt, Plochingen und auf Anfrage in Reutlingen und Tübingen.

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zur EFH-Baugenehmigung

Welches Verfahren gilt für ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg?

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 ist neben dem Kenntnisgabeverfahren nur das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW eröffnet. Das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW kommt nur in Betracht, wenn insbesondere die dort genannten Voraussetzungen zum Bebauungsplan erfüllt sind. Wir sichten die Grundlagen; die verbindliche Behandlung liegt bei der Baurechtsbehörde.

Welche Unterlagen braucht die Behörde?

Welche Bauvorlagen benötigt werden, hängt von Vorhaben und Verfahrensweg ab. Typischerweise gehören Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und projektbezogene Berechnungen oder Nachweise dazu. Den konkreten Leistungsumfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Bauamt?

Nach § 54 LBO BW beträgt die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einen Monat. Sie beginnt erst, wenn die vollständigen Bauvorlagen und die notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen beziehungsweise die dafür geltenden Fristen abgelaufen sind. Die tatsächliche Gesamtdauer kann länger sein.

Müssen wir einen eingetragenen Architekten beauftragen?

Ob und welche Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, richtet sich nach § 63 LBO BW und dem konkreten Vorhaben. Dort sind neben Architektinnen und Architekten weitere Berechtigte und vorhabenbezogene Ausnahmen geregelt. Wer die Verantwortung für die Bauvorlagen und die Einreichung übernimmt, wird vor der Beauftragung transparent festgehalten.

Können Sie auch die Außenanlage zum Neubau planen und ausführen?

Ja. Einfahrt, Terrassierung, Stützmauern, Pflasterung und Bepflanzung können zusammen mit dem Gebäude geplant werden. Die konkret vereinbarten Ausführungsleistungen bieten wir separat an und stimmen die Schnittstellen frühzeitig ab.

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