Baugenehmigung für das Einfamilienhaus in Baden-Württemberg.
Vorentwurf, Bauzeichnungen und Bauantrag — vollständig vorbereitet. Wir kennen die Anforderungen der Behörden im Raum Nürtingen, Esslingen und Umgebung und sorgen dafür, dass Ihr Antrag beim ersten Einreichen vollständig ist.
Das vereinfachte Verfahren in BW was das für Sie bedeutet
In Baden-Württemberg wird der Bauantrag für ein Einfamilienhaus in den meisten Fällen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW behandelt. Das bedeutet: Die Behörde prüft planungsrechtliche Anforderungen (Bebauungsplan, GRZ/GFZ, Abstandsflächen) — aber Brandschutz, Schallschutz und Standsicherheit liegen in Ihrer Eigenverantwortung als Bauherr.
Vereinfacht bedeutet nicht einfach: Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt sein. Ein lückenhafter Antrag stoppt die Bearbeitungsfrist — und kostet Zeit und Nerven. Wir stellen sicher, dass alles beim ersten Einreichen passt.
Wann gilt das Kenntnisgabeverfahren wann das vereinfachte Verfahren?
Das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW gilt für Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten und maximal zwei Vollgeschossen, die im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans liegen. Hier wird kein Genehmigungsbescheid ausgestellt — Sie teilen der Gemeinde Ihr Vorhaben mit, reichen die Unterlagen ein und dürfen nach Ablauf einer Frist (in der Regel einen Monat) bauen, sofern keine Einwendungen kommen.
Bei Abweichungen vom Bebauungsplan, bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB oder außerhalb der Bebauungsplangrenzen gilt das vereinfachte Genehmigungsverfahren mit einem vollständigen Genehmigungsbescheid. Wir prüfen im Vorgespräch, welches Verfahren für Ihr Grundstück zutrifft.
Was wir für Ihren EFH-Bauantrag übernehmen
- Bebauungsplan-Prüfung: GRZ, GFZ, Grundfläche, Dachform, Wandhöhen, Baulinie — was ist festgesetzt, was ist genehmigungsfähig?
- Vorentwurf mit Grundrisskonzept und ersten Ansichten, abgestimmt auf Ihr Raumprogramm und den Bebauungsplan.
- Entwurfsplanung: maßstäbliche Grundrisse aller Geschosse, Ansichten (alle vier Seiten), Schnitte und Dachdraufsicht — alle erforderlichen Bauzeichnungen nach LBO BW.
- Baubeschreibung mit Materialangaben, Dachneigung, Wandaufbau, Heizungsart.
- Abstandsflächennachweis grafisch und rechnerisch.
- GRZ/GFZ-Berechnung und Wohnflächenberechnung.
- Koordination des amtlichen Lageplans mit dem Vermessungsbüro (Kosten für den Lageplan gesondert).
- Einreichung und Behördenkommunikation bis zur Genehmigung — inklusive Reaktion auf Rückfragen.
Kostenlose Vorprüfung
Wir schauen uns Ihr Grundstück und Ihren Bebauungsplan an und sagen Ihnen, was genehmigungsfähig ist — noch bevor Planungskosten entstehen.
Was kostet die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus?
Die Kosten setzen sich aus drei Positionen zusammen:
- Behördengebühr: orientiert sich am Bauwert des Vorhabens. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit rund 300.000 € Bauwert sind es erfahrungsgemäß 1.000–2.000 €.
- Amtlicher Lageplan: vom Vermessungsbüro, in der Regel 300–700 €, je nach Gemeinde und Grundstücksgröße.
- Planungsleistungen: Vorentwurf bis Einreichung. Je nach Umfang und Komplexität — wir nennen Ihnen nach dem Vorgespräch einen festen Preis.
Planung + Außenanlage aus einer Hand
Was uns von einem reinen Planungsbüro unterscheidet: Wir kombinieren Hochbauplanung mit dem handwerklichen Wissen aus dem Garten- und Landschaftsbau. Einfahrt, Terrassierung, Stützmauern, Bepflanzung und Pflasterung werden zusammen mit dem Gebäude geplant — nicht als Nachtrag. Das spart Kosten, vermeidet Schnittstellen und ergibt ein stimmiges Gesamtbild.
Einsatzgebiet
Wir begleiten Einfamilienhaus-Bauanträge im Raum Nürtingen, Esslingen, Wendlingen, Kirchheim unter Teck, Köngen, Filderstadt, Plochingen und auf Anfrage in Reutlingen und Tübingen.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen zur EFH-Baugenehmigung
Welches Verfahren gilt für ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg?
In den meisten Fällen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW. Für einfache Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans kann das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO BW greifen — dann ohne Genehmigungsbescheid, mit Baufreigabe nach Ablauf einer Frist. Wir klären das im Vorgespräch anhand Ihres Grundstücks.
Welche Unterlagen braucht die Behörde?
Amtlicher Lageplan, Grundrisse aller Geschosse, alle vier Ansichten, mindestens ein Schnitt, Dachdraufsicht, Baubeschreibung, Abstandsflächennachweis und GRZ/GFZ-Berechnung. Bei Abweichungen vom Bebauungsplan kommen Befreiungsanträge hinzu. Wir erstellen alle planungsrelevanten Dokumente.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Bauamt?
Im vereinfachten Verfahren zwei Monate ab vollständigem Eingang — in der Praxis 8–16 Wochen, abhängig von Gemeinde und Auslastung. Im Kenntnisgabeverfahren ist die Frist kürzer. Ein unvollständiger Antrag stoppt die Frist.
Müssen wir einen eingetragenen Architekten beauftragen?
Für das vereinfachte Verfahren gilt in BW die Bauvorlageberechtigung als Voraussetzung für die Unterzeichnung der Bauvorlagen. Wir verfügen über die erforderliche Berechtigung und reichen die Unterlagen als verantwortlicher Entwurfsverfasser ein.
Können Sie auch die Außenanlage zum Neubau planen und ausführen?
Ja — und das ist unser besonderer Vorteil. Einfahrt, Terrassierung, Stützmauern, Pflasterung und Bepflanzung werden zusammen mit dem Gebäude geplant. Die Ausführung übernehmen wir selbst. Keine Schnittstellen, ein Ansprechpartner.